Gewinnfreibetrag 2026 und 2027: Jetzt ist die richtige Zeit für eine neue Investitionsstrategie
Mit dem aktuellen Doppelbudget hat der Gesetzgeber eine wesentliche Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag beschlossen: Für die Jahre 2026 und 2027 entfällt die Möglichkeit, den Gewinnfreibetrag durch die Anschaffung begünstigter Wertpapiere zu sichern.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bleibt zwar bestehen, kann in diesen beiden Jahren aber nur mehr durch begünstigte Sachinvestitionen geltend gemacht werden. Derzeit ist diese Regelung auf 2026 und 2027 befristet, eine Verlängerung ist jedoch möglich.
Für viele Unternehmer bedeutet das eine Umstellung ihrer bisherigen Steuerstrategie. Wer den Gewinnfreibetrag bisher regelmäßig mit Wertpapieranschaffungen genutzt hat, sollte seine Investitionsplanung rechtzeitig anpassen.
Denn mit einer gut durchdachten Investitionsstrategie lassen sich auch künftig Einkommensteuer und – abhängig von der persönlichen Situation – Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Welche Investitionen sind besonders interessant?
Vor allem Investitionen, die ohnehin in den nächsten Jahren geplant sind, sollten auf eine Vorziehung in die Jahre 2026 oder 2027 geprüft werden. Dazu zählen insbesondere:
Betriebliche Gebäudeinvestitionen, wie die Errichtung eines Betriebsgebäudes, Zubauten, Aufstockungen oder größere Herstellungsmaßnahmen.
Begünstigt sind grundsätzlich neue, abnutzbare Gebäude des Anlagevermögens, die überwiegend betrieblich genutzt werden.
Nicht begünstigt sind insbesondere der Erwerb von Grund und Boden sowie gebrauchte Gebäude.
Fiskal-Lkw wie Lieferwagen und Kleinbusse, die steuerlich nicht als Pkw gelten.
Elektro-Pkw, sofern sie die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen.
Photovoltaikanlagen, die nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern gleichzeitig die Energiekosten nachhaltig senken können.
Auch viele Maschinen, Betriebseinrichtungen, technische Anlagen und sonstige neue abnutzbare Wirtschaftsgüter können für den Gewinnfreibetrag geeignet sein.
Gewinnfreibetrag und Investitionsfreibetrag optimal kombinieren
Gerade jetzt lohnt sich ein genauer Blick auf den Investitionsfreibetrag (IFB). Während der Gewinnfreibetrag den steuerpflichtigen Gewinn reduziert, ermöglicht der Investitionsfreibetrag bei vielen Neuinvestitionen einen zusätzlichen steuerlichen Abzug.
In vielen Fällen können beide Begünstigungen nebeneinander genutzt werden. Dadurch entsteht ein erheblicher Steuervorteil, wenn Investitionen rechtzeitig geplant und richtig strukturiert werden. Welche Wirtschaftsgüter dafür geeignet sind und wie die optimale Kombination aussieht, sollte jedoch vor der Anschaffung geprüft werden.
Unser Tipp
Die Abschaffung des Wertpapier-Gewinnfreibetrags bedeutet nicht das Ende der Steueroptimierung – sie erfordert lediglich eine neue Strategie.
Wer Investitionen ohnehin in den nächsten Jahren plant, sollte prüfen, ob eine Vorziehung in die Jahre 2026 oder 2027 sinnvoll ist. Dadurch können der Gewinnfreibetrag und gegebenenfalls auch der Investitionsfreibetrag optimal genutzt werden.
Je früher die Planung beginnt, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Investitionsstrategie zu entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passt und Ihre Steuer- und Sozialversicherungsbelastung nachhaltig reduziert. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin – gemeinsam holen wir das Beste aus Ihren Investitionen heraus.
Praxisbeispiel:
„Eine Arztpraxis plant die Anschaffung einer Photovoltaikanlage um € 40.000 sowie eines Elektrofahrzeugs. Durch eine rechtzeitige Planung können sowohl der Gewinnfreibetrag als auch der Investitionsfreibetrag genutzt werden. Das führt zu einer deutlichen Steuerersparnis und verbessert gleichzeitig die Liquidität.“
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